Sollen Feuerwerke verboten werden?
Die Feuerwerksinitiative ist eine eidgenössische Volksinitiative, die ein Verbot von lärmerzeugendem Feuerwerk für den privaten Gebrauch fordert. Ausnahmen sollen nur mit kantonaler Bewilligung möglich sein. Ziel ist es, Menschen, Tiere und die Umwelt besser zu schützen. Der Bundesrat lehnt sie ab und verweist auf bestehende kantonale Regelungen. Wir haben bei beiden Lagern nachgefragt. Lesen Sie mehr über die Argumente beider Lager im Pro und Kontra.
Pro
Für eine Einschränkung von Feuerwerk
Ein Grossteil der Schweizer Bevölkerung ist mit der aktuellen Situation unzufrieden. Der Unmut in der Bevölkerung ist gut nachvollziehbar: Bereits Tage vor und nach den offiziellen Feiertagen knallt es in der Nacht. Dadurch geraten Tiere in Panik, Menschen leiden unter dem Lärm, und auch unsere Umwelt wird belastet.
Eine repräsentative Bevölkerungsbefragung des Sozialforschungsinstituts gfs.bern zeigt, dass mehr als zwei Drittel der Schweizerinnen und Schweizer der Initiative für eine Einschränkung von Feuerwerk zustimmen würden – und zwar über alle politischen Lager hinweg. Ausschlaggebend für ihre befürwortende Haltung ist vor allem die Lärmbelästigung von Menschen und Tieren, aber auch ökologische Aspekte wie die Umweltverschmutzung spielen eine zentrale Rolle. Zwar sehen sich rund drei Viertel der Umfrageteilnehmenden gerne Feuerwerk an, kaufen selbst aber nie Feuerwerkskörper. Von denjenigen, die Feuerwerk kaufen, beschränkt sich die Mehrheit auf lautlose Feuerwerkskörper.
Die Initiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» trifft den Nerv der Zeit, indem künftig der Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, eingeschränkt werden. Davon ausgenommen wären insbesondere Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, bengalische Feuer, römische Lichter, Vulkane – sofern diese keine speziellen Lärmeffekte erzeugen – sowie Fackeln, Feuershows, Höhenfeuer, Laser- und andere Lichtshows. Feuerwerkskörper, die mehr als einen vernachlässigbaren Lärmpegel erzeugen, sollen nur im Rahmen von bewilligten Feuerwerken an bedeutenden öffentlichen Anlässen gezündet werden.
Die Initiative setzt auf eine ausgewogene Lösung, die die Bedürfnisse aller berücksichtigt: Der Schutz von Menschen und Tieren vor übermässigem Lärm sowie die Reduktion von Umweltbelastungen – gleichzeitig sollen begeisterte Zuschauerinnen und Zuschauer sich weiterhin an den bunten Feuerwerken erfreuen können.
Eine Lösung, die Rücksicht nimmt – und damit eine Win-win-Situation für alle schafft.

Dominik del Castillo ist Verhaltensbiologe und arbeitet seit 5 Jahren bei VIER PFOTEN Schweiz. VIER PFOTEN ist neben der Stiftung für das Tier im Recht, dem STS – Schweizer Tierschutz und der Fondation Franz Weber eine der Trägerorganisationen der Initiative für eine Einschränkung von Feuerwerk.
Kontra
DIE Anti-Feuerwerksinitiative ist unverhältnismässig, unnötig und intolerant
Als Feuerwerksbranche werden wir alles dafür tun, dass die Feuerwerksverbotsinitiative vor dem Volk scheitert. Letztlich sind es nur zwei Tage im Jahr, an denen Feuerwerk ohne Bewilligung möglich ist: Am 1. August und an Silvester. Feuerwerk gehört zu diesen Feiertagen, wie das Amen in der Kirche. Vor diesem Hintergrund wäre ein Verbot von Feuerwerk eine völlig unverhältnismässige Einschränkung.
Dies in der Bundesverfassung zu verbieten, ist unverhältnismässig und auch nicht verfassungswürdig. Bereits jetzt heute ist das Abbrennen von Feuerwerk ausserhalb des 1. August und des Silvesters nur mit einer Bewilligung erlaubt. Dies kann z. B. in der Lärmschutzverordnung der Gemeinde so geregelt werden. Es braucht keine neuen Gesetze. Die Gemeinden verfügen bereits über die nötigen Werkzeuge und Kompetenzen und einzelne Gemeinden kennen heute schon ein Feuerwerksverbot. Die Initiative ist unnötig.
Nicht alle Leute haben Freude an Feuerwerk. Für mich ist es jedoch eine Frage der gesellschaftlichen Toleranz. Die Initiative kommt weitgehend aus «Hundekreisen». Es gibt auch sehr viele Leute, die sich beispielsweise Tag für Tag über Hundegebell ärgern – und das nicht nur zwei Tage im Jahr sondern an 365 Tagen. Deshalb verlangt niemand ein Hundeverbot. Es gibt sehr viele Menschen, die Freude haben an Feuerwerk und vor allem auch die notwendige Toleranz, dies an zwei Tagen im Jahr zu erlauben. Sonst muss man in unserer Gesellschaft bald alles verbieten. Auch das Kulturgut Feuerwerk sowie viele Traditionen würden einem Verbot zum Opfer fallen. Auch wir verurteilen es, wenn schon Tage vor dem 1. August oder Silvester Feuerwerkskörper gezündet werden. Genauso, wie wenn nachts der Nachbar mit dem Schlagzeug übt. Oder wenn Raser oder Autoposer in der Nacht laut dröhnend durch die Ortschaft fahren. Auch die Feuerwerksbranche selbst möchte nicht, dass täglich rund um die Uhr Feuerwerkskörper mit Knall gezündet werden.
Für die Entfaltung eines Buketts am Himmel braucht es jedoch einen gewissen Knall (sogenannter Zerleger), damit die leuchtenden Sterne brennend auseinanderfliegen. Die meisten Menschen regen sich jedoch über sogenannte Böller auf. Böller sind Feuerwerkskörper, die am Boden sehr laut knallen. Diese sind in der Schweiz verboten und werden sehr oft illegal aus dem Ausland eingeführt. In der Schweiz dürfen nur Produkte knallen, die zuerst in die Höhe fliegen.

Urs Corradini ist Präsident der Schweizerischen Koordinationsstelle Feuerwerk, dem Branchenverband der Schweizer Feuerwerker. Als gemeinsame Stimme der schweizerischen Feuerwerkindustrie stellt die SKF als Fachstelle für Pyrotechnika die Verbindung zu den Behörden bei Bund, Kantonen und Gemeinden her.
