Teilrevision des Epidemiengesetzes

Der Bundesrat möchte die Rahmenbedingungen für die Bewältigung künftiger Pandemien verbessern. Zu diesem Zweck hat er an seiner Sitzung vom 29. November die Vernehmlassung zur Revision des Epidemiengesetzes (EpG) eröffnet. Diese Teilrevision soll es Bund und Kantonen ermöglichen, in enger Zusammenarbeit die Gesundheit der Bevölkerung vor künftigen Bedrohungen durch übertragbare Krankheiten oder Antibiotikaresistenzen zu schützen und die entsprechenden Präventionsmassnahmen rechtzeitig zu ergreifen. Das heisst es in einer Medienmitteilung des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Die Vernehmlassung läuft bis zum 22. März 2024. ska

Zurück zum Blog

Hinterlassen Sie einen Kommentar