Ihre Rechte beim Bezug von Medikamenten
Wenn Sie Medikamente beziehen, haben Patient*innen diverse Rechte. Dies sind die wichtigsten: Recht auf Information: z. B. zu Wirkungsweise, Nebenwirkungen, Dosierung und Einnahmeempfehlungen.
- Recht auf freie Wahl der Apotheke: Eine Ausnahme besteht, wenn im Krankenkassenmodell eine bestimmte Apotheke festgelegt wurde.
- Recht auf Einsicht in Ihre Patientenakte: Insbesondere, wenn Sie über einen längeren Zeitraum viele Medikamente einnehmen, ergibt sich ein grösseres Medikamentendossier.
- Recht auf sichere und qualitativ hochwertige Medikamente: Die schweizerische Zulassungs- und Kontrollbehörde für Heilmittel Swissmedic stellt sicher, dass alle in der Schweiz zugelassenen Medikamente den gesetzlichen Anforderungen an Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität entsprechen.
- Recht auf Erstattung durch die Krankenkasse: Die obligatorische Krankenversicherung (Grundversicherung) übernimmt die Kosten für viele rezeptpflichtige Medikamente, sofern sie von einem*r Ärzt*in verschrieben wurden und auf der sogenannten Spezialitätenliste (SL) des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) stehen.
- Recht auf Vertraulichkeit und Datenschutz: Apotheken und medizinisches Fachpersonal sind verpflichtet, Ihre Gesundheitsdaten vertraulich zu behandeln.
- Recht auf Beschwerde und Rechtsmittel: Sollten Sie der Meinung sein, dass Ihre Rechte verletzt wurden, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde oder einer Ombuds-stelle einreichen.
Susanne Gedamke, Geschäftsführerin SPO
Mehr zum Thema Patient*innenrecht:
Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz, www.spo.ch
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