Etwas weniger Organspenden im Jahr 2024

Im letzten Jahr wurden 187 verstorbene Personen zu Organspenderinnen und Organspendern. Dies ist leicht weniger als im Jahr 2023, in dem ein Höchstwert vom 200 Spenden erreicht wurde. Das schreibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in einer Mitteilung. Insgesamt wurden 539 Organe von verstorbenen und 115 Organe von lebenden Personen transplantiert. «637 Empfängerinnen und Empfänger haben dadurch eine neue Perspektive bekommen: Ihre Lebensqualität wurde stark verbessert oder sogar ihr Leben gerettet», so das BAG. Die Zahl der Personen auf der Warteliste ist leicht gesunken: Ende 2024 warteten 1331 Personen auf mindestens ein Organ (2023: 1391). Die Schweizer Bevölkerung hat am 15. Mai 2022 der erweiterten Widerspruchsregelung bei der Organ- und Gewebespende zugestimmt. Sie besagt, dass jeder Mensch nach dem Tod als Spenderin oder Spender gilt, ausser er oder sie hat zu Lebzeiten einen Widerspruch geäussert. Ist kein Wille der betroffenen Person bekannt, so werden die Angehörigen befragt. Sie können einer Organentnahme widersprechen, wenn sie wissen oder vermuten, dass die Person sich dagegen entschieden hätte. ska

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