Kostengutsprache verweigert? Was Sie jetzt tun können

Sie sind in Behandlung, und Ihre Ärztin oder Ihr Arzt empfiehlt ein neues Medikament – doch Ihre Krankenkasse lehnt die Kostenübernahme ab? Das ist belastend, verunsichernd und leider keine Seltenheit.

Ablehnungen werden oft mit hohen Kosten, ungenügender wissenschaftlich belegter Wirksamkeit oder fehlenden Unterlagen begründet. Doch diese Ablehnung ist kein Endpunkt.

Was können Sie jetzt tun?

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt kann eine erneute Prüfung beantragen und die medizinische Notwendigkeit begründen. Wird das Gesuch wieder abgelehnt, haben Sie das Recht, eine beschwerdefähige Verfügung zu verlangen. Dieses Dokument enthält die Begründung und erklärt, wie Sie Einsprache einreichen können. Bleibt auch diese erfolglos, können Sie den Entscheid ans Gericht weiterziehen – besonders bei grösseren Summen oder komplexen Fällen kann das sinnvoll sein. Unterstützung erhalten Sie bei der Ombuds­stelle der Krankenversicherung, dem Konsumentenschutz, oder bei santésuisse.

Bleiben Sie dran! Mit Geduld, guter Dokumentation und fachlicher Hilfe können Sie Ihre Ansprüche klären – und so vielleicht doch die Behandlung erhalten, die Sie brauchen.Alle Informationen auf einen Blick und konkrete Tipps finden Sie in unserem Ratgeber:

www.spo.ch/aktuelles/ratgeber-kostengutsprache
Susanne Gedamke, Geschäftsführerin SPO


Mehr zur Organisation:

Schweizerische Patientenorganisation SPO spo.ch
Die SPO bietet medizinische und zahnmedizinische Beratungen.
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Für Beratungen auf Französisch, Italienisch oder Englisch kontaktieren Sie uns telefonisch: 044 252 54 22

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