Ablaufdaten
Mein Beruhigungstee ist seit drei Jahren abgelaufen. Die einzeln verpackten Beutel habe ich trocken gelagert. Besteht ein Gesundheitsrisiko, wenn ich den Tee noch aufbrauche?
T. K., Seuzach
Antwort
Das mit den Ablaufdaten ist so eine Sache: Die Lebensmittelverordnung und das Heilmittelgesetz schreiben Ablaufdaten vor. Bis zum Ablaufdatum garantiert der Hersteller einwandfreie Qualität. Immer mehr Leute orientieren sich nur noch an dieser Ziffer, den gesunden Menschenverstand schalten sie aus. Es kann nicht sein, dass ein Joghurt oder eine Schokolade gestern einwandfrei war und heute ungeniessbar ist. Wir sollten unsere Nase und unsere Augen vermehrt einsetzen, um zu beurteilen, wann wir ein Nahrungsmittel noch essen und wann es definitiv in den Abfall gehört.
Das gilt auch für Gewürze und Tees. Grundsätzlich können diese Produkte gar nicht ablaufen. Ebenso wenig wie Salz und Zucker. Korrekt gelagert finden Schimmelpilze auf trockenen Lebensmitteln keinen Nährboden. Gewürze können verrauchen und so geschmackliche Einbussen verursachen, ebenso Ihr Beruhigungstee. Er besteht hauptsächlich aus sogenannten Ätherisch-Öl-Drogen. Der Tee wirkt also durch seinen Duft beruhigend und schlaffördernd. Nachdem er schon seit drei Jahren abgelaufen ist, duftet er vermutlich nicht mehr so intensiv wie ein neu gekaufter. Er ist deswegen aber nicht weniger bekömmlich, seine Wirkung ist einfach etwas schwächer.
Sabine Hurni, Drogistin HF und Naturheilpraktikerin mit Fachrichtung Ayurveda und Phytotherapie
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